Zum Inhalt springen

Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Hilde,
ein Projekt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Hildesheim e.V.

Das Vorwort zum Kleingedruckten

Hilde ist ein Projekt des ADFC Hildesheim (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Hildesheim e.V.) und verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und koordinieren deshalb die kostenlose Leihe von Lastenfahrrädern. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit ihnen umzugehen, damit sie möglichst lange möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren „Fahrrad”) im Rahmen des Projekts Hilde an registrierte NutzerInnen (im Weiteren „Nutzerin” ).
Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Die Leihe der konkreten Fahrräder wird von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen durchgeführt und verantwortet. Das Dokument mit dem Titel „Verantwortlichkeiten zur Leihe der Lastenräder im Projekt Hilde beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Hildesheim e.V.“ (im Weiteren „Anbieterliste“) in der jeweils jüngsten Fassung listet die jeweiligen verantwortlichen juristischen bzw. natürlichen Personen (im Weiteren „Anbieterin“). Auf der Website hilde-lastenrad.de/anbieterliste ist die jeweils jüngste Fassung verfügbar.
Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage unter dem Projekt Hilde genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
Nutzerinnen sind mindestens 18 Jahre alt und sind voll geschäftsfähig.

Ausleihe und Rückgabe des Fahrrads

Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei Beginn der Ausleihe wird aus versicherungstechnischen Gründen eine Kopie des Personalausweis/Pass/Meldedokuments erstellt, die nach ordentlicher Beendigung der Ausleihe vernichtet wird. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, dann wird diese Kopie und das im Folgenden beschriebene Formular an die Versicherungsgesellschaft und ggf. an beteiligte Behörden weitergegeben.
Vor Beginn der Leihe ist von der Nutzerin und einer Vertreterin der Ausleihstation das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ wahrheitsgemäß auszufüllen. Dieses Formular wird nach ordnungsgemäßer Beendigung der Ausleihe für statistische Zwecke des Projekts Hilde anonymisiert ausgewertet und nach spätestens einem Jahr vernichtet.
Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Reservierung eines Fahrrades auf der Buchungsplattform hilde-lastenrad.de erfolgt unverbindlich und stellt keinen Leihvertrag dar. Die Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Leihvertrag kommt erst mit der Unterschrift der Nutzerin unter das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ bei der Übergabe des Fahrrades an die Nutzerin zustande.

Benutzungsregeln

Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads.
Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe „Leitfaden für die Nutzung“) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit den bei der Ausleihe mit ausgeliehenen Schlössern gegen die einfache Wegnahme zu sichern, indem es immer an einen festen Gegenstand angeschlossen wird.
Es ist der Nutzerin untersagt, am Fahrrad Umbauten vorzunehmen oder Einstellungen zu verändern (außer Sattelhöhe).
Nicht fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör (z.B. Verdeck, Persenning) muss in der Nacht an sicherer Stelle vor Diebstahl und Vandalismus geschützt verwahrt werden. Wird es im demontierten Zustand mit ausgeliehen, muss es auch im demontierten Zustand wieder zurückgegeben werden.
Verunreinigungen müssen vor der Rückgabe durch die Nutzerin beseitigt werden.
Die Angaben zu Fahrrad und Ausleihstation auf der Website hilde-lastenrad.de sind unverbindlich. Eventuelle Abweichungen (z.B. Schließung der Ausleihstation wegen Feiertag) müssen ggf. von der Nutzerin überprüft und berücksichtigt werden.

Haftung

Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.
Die Nutzerin ist für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle von Haftpflichtschäden verantwortlich.
Einzelne Anbieterinnen verlangen die Hinterlegung einer Kaution. Darauf wird ggf. während der Buchung in hilde-lastenrad.de hingewiesen.

Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem Du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass die Anbieterin oder das Projekt es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns doch bitte an oder schreib uns eine Mail. Wir wollen Hilde weiter verbessern und Deine Erfahrungen mit Hilde so positiv wie möglich gestalten.
Kontakt zur Anbieterin: siehe Anbieterliste

Ein letzter Vorbehalt: Die Anbieterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.